Vorteile für Autovermietungen
Bei Selbstfahrer-Vermietfirmen handelt es sich um die mit Abstand am stärksten durch Schäden betroffene Kfz-Branche überhaupt. Ausweislich der Zahlen des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) ist ein solches Fahrzeug durchschnittlich 1,6 Mal pro Jahr in einen Unfall verwickelt. Gewinne werden nur noch selten direkt aus dem operativen Vermietgeschäft generiert. Meistens wird hieraus der gesamte Kostenapparat bedient und die Gewinne im Neuwagengeschäft realisiert. Die Kfz-Versicherer beobachten sehr genau die entsprechenden Schadensverläufe und trennen sich rigoros von Verbindungen, bei denen die Schadensquote netto 70% übersteigt. Viele Versicherer haben für dieses außerordentlich schwer kalkulierbare Wagnis ein komplettes Annahmeverbot verhängt.
Die Leidtragenden sind die Vermietfirmen, die nicht nur, wenn sie einen Versicherer gefunden haben, diesen sehr teuer für die Risikoübernahme bezahlen müssen, sondern sich unter anderem auch ständig mit durch fahrlässiges Verhalten oder in betrügerischer Weise beschädigten Fahrzeugen auseinandersetzen müssen.
Folgende Vorgehensweise ist in Betrügerkreisen ein bewährter Klassiker
Ein angemietetes Fahrzeug wird dazu benutzt, ein oder mehrere andere Fahrzeuge zu beschädigen. Das Opfer ist hier immer die Vermietfirma mit ihrem Versicherer, denn die Entschädigungszahlung erfolgt in nahezu allen Fällen auf Gutachtensbasis, und die beschädigten Fremdfahrzeuge werden notdürftig wieder hergerichtet, um dann Gegenstand des nächsten gestellten Unfalls zu sein. Vorsatztatbestände, die eine Regressierung beim Verursacher ermöglichen würden, konnten in der Vergangenheit so gut wie nie bewiesen werden.
EAS-Unfallkamera beendet wirkungsvoll die Karrieren dieser Serienbetrüger, denn sie zeichnet präzise auf, ob der Fahrer nun wirklich einfach nur unaufmerksam war, oder, wie in der Mehrzahl der Fälle, den Unfall absichtlich verursacht hat. Der Vermieter hat hier die Möglichkeit, entweder präventiv vorzugehen, indem er die Kamera sichtbar montiert, oder eine versteckte Anordnung des Aufnahmemoduls (z.B. in der Zwischenwand eines LKW oder im Spiegel eines PKW) zu wählen, bei dem der Fahrer hinterher überführt wird. Der Versicherer kann bei erwiesenem Vorsatz den Verursacher im Wege des Regresses zu Verantwortung ziehen. Beide Verfahrensweisen werden aufgrund eines zu erwartenden günstigeren Schadensverlaufes eine Prämienreduzierung für den Versicherungsnehmer zur Folge haben.