Vorteile für privat genutzte Fahrzeuge
Wie kann im Schadenfall ein schuldlos Unfallbeteiligter seine Unschuld auch dann beweisen, wenn es keine Zeugen gibt, es Aussage gegen Aussage steht oder vorhandene Zeugen den Unfallablauf nicht objektiv wiedergeben?
Ganz einfach! EAS-Unfallkamera bietet Ihnen einen problemlosen Unschuldsbeweis bei Verkehrsunfällen, eine sichere Identifikation der Verursacher von Bagatell- und Parkschäden, sowie Versicherungsprämiennachlässe bei nachgewiesener Festinstallation der EAS-Unfallkamera!
Für den privaten Fahrer stehen Sicherheitsgefühl und Schutz vor strafrechtlichen Konsequenzen im Vordergrund.
Zivilrechtlich haften Fahrer und Halter aufgrund der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges. Während die Haftung gegenüber Dritten durch die Haftpflichtversicherung gedeckt ist, trägt der Halter den Schaden am eigenen Fahrzeug, falls keine Vollkaskodeckung besteht. Durch die Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse wird er zukünftig mit höheren Kosten sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Vollkaskoversicherung belastet.
Strafrechtlich droht dem Fahrer bei Personenschäden der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung mit erheblichen Konsequenzen. Insbesondere beim Unfall mit schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern, Fußgängern oder im gravierendsten Fall mit Kindern, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, wenn die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht entkräftet werden kann.
Die Ermittlung des Tatherganges bei einem Verkehrsunfall kann mitunter mehrere Monate dauern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage sich anhand der widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten nicht oder nur unzureichend klären läßt. Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich nicht dasselbe. Durch unwahre oder verfälschte Aussagen sowohl von Zeugen, als auch Beteiligten wird oftmals ein nicht zutreffendes Bild der Ereignisse gezeichnet.
EAS-Unfallkamera hilft, objektiv die mit dem Ereignis einhergehenden Begleitumstände zu rekonstruieren und einwandfrei die Schuldfrage zu klären, bzw. den Unschuldsbeweis anzutreten.
Ein wirtschaftlicher Nutzen ergibt sich aus der Möglichkeit, Verursacher von Bagatell- und Parkschäden zu ermitteln. Damit können die Kosten, die sonst vom Fahrzeugeigentümer selbst getragen werden müssten, dem wahren Verursacher in Rechnung gestellt werden.