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Häufig gestellte Fragen / FAQ

 

Wie funktioniert die Unfallkamera wenn sie kontinuierlich aufzeichnet ?

Der Datenspeicher wird von der Unfallkamera so lange beschrieben, bis er voll ist. Nach Erreichen dieses Zustandes fängt das Gerät an, die jeweils ältesten Daten zugunsten der jüngsten Daten zu überschreiben.

 

Wie funktioniert die Unfallkamera wenn sie ereignisbedingt aufzeichnet?

Kernstück ist ein Beschleunigungsmesser, der Veränderungen der Fahrzeuggeschwindigkeit in alle Richtungen misst. Wird ein Schwellwert überschritten, erkennt das Gerät ein außergewöhnliches Ereignis, löst aus und speichert den Ereignisverlauf in Bild und Grafik. Besondere Fahrzustände wie abruptes Bremsen oder Ausweichen, die stets Kennzeichen eines Nötigungstatbestandes sind werden genauso wie Fahrzeuganstöße zuverlässig detektiert.

 

Wie kann die Unfallkamera dabei den Verlauf vor dem Ereignis speichern?

Eine 30 Sekunden dauernde, elektronische Bandschleife zeichnet ständig auf und überschreibt kontinuierliche ältere Daten. Im Ereignisfall stoppt die Bandschleife mit Verzögerung von 15 Sekunden. Es verbleibt eine Sequenz von 30 Sekunden, nämlich von 15 Sek. vor bis 15 Sek. nach dem Ereignis, die fest gespeichert wird.

 

Kann die Unfallkamera im Ereignismodus mehrere Ereignisse aufzeichnen?

Ja, beliebig viele, je nach Kapazität der Speicherkarte. Die Bandschleife ist ein interner Pufferspeicher, dessen Inhalt im Ereignisfall auf die Speicherkarte gesichert wird. Nach einem Ereignis werden für die dauerhafte Sicherung nur etwa 10 Sekunden benötigt, bis Unfallkamera in den Bereitschaftsmodus zurückkehrt. Pro Ereignis werden etwa 15 MB benötigt.

 

Kann die Unfallkamera von Hand ausgelöst werden?

Ja, durch Knopfdruck am Gerät oder optional einen zusätzlichen Schalter, den der Nutzer an einem beliebigen Ort im Fahrzeug platzieren kann. So lassen sich auch Ereignisse ohne eigene Beteiligung oder ohne Unfall aufzeichnen und nachweisen.

 

Muss die Unfallkamera aufwändig an die Fahrzeugelektronik angeschlossen werden?

Es gibt unterschiedliche Bauarten der Unfallkamera. Alle Modelle benötigen 12 V Gleichstrom, können am Zigarettenanzünder oder fest angeschlossen betrieben werden und funktionieren in dieser Konstellation einwandfrei. Wahlweise können einige unserer Modelle auch Daten von der Fahrzeugelektronik, wie z.B. Blinker, Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer, Türöffnung, Blaulicht, Sirene, Abblendlicht, Fernlicht etc. aufnehmen, soweit dies für spezielle Verwendungen gewünscht wird.

 

Wie stabil ist die Unfallkamera? Übersteht es auch schwere Unfälle?

EAS ist der älteste und erfahrenste Anbieter auf dem Gebiet bildgestützter Ereignisdatenschreiber. Wir machen mit allen Geräten umfangreiche Tests, bevor eine Freigabe erfolgt. Mit Ausnahme unseres festplattengestützten BRX2008A überstehen unsere Geräte mindestens 50G (50-fache Erdbeschleunigung), was einem Frontalaufprall zweier PKW von ca. 110 km/h bei 100% Überdeckung entspricht.

 

Was passiert, wenn der Unfall so schwer ist, dass die Stromversorgung zum Gerät abreißt?

Unsere Geräte verfügen alle über einen Lithium-Akku, der im Normalbetrieb ständig geladen wird. Im Ereignisfall stellt dieser Akku bei Verlust der Bordspannung sicher, dass das Ereignis zuverlässig bis zum Ende aufgezeichnet und dauerhaft abgespeichert wird.

 

Was ist, wenn ich von einem Unfall betroffen bin, der außerhalb des Blickwinkels der Kameras, z.B. von der Seite, eingetreten ist?

Bei den Ermittlungen zum Sachhergang wird dem betroffenen Kraftfahrer in der Regel ein bestimmtes Tun oder Unterlassen vorgeworfen. Der Betroffene kann anhand der Bilder daher gegebenenfalls nachweisen, dass er sich nicht verkehrswidrig verhalten hat, da der Anstoßzeitpunkt aufgrund der gespeicherten Beschleunigungsdaten eindeutig identifiziert werden kann und während des Anstoßes kein schuldhaftes Tun oder Unterlassen erfolgte.

 

Gibt es auch Unfallkameras für Motorräder?

Ja. Unsere BX4000 Bike Cam ist eine abgewandelte Version unseres BX4000 Multicam-Gerätes. Die Beschleunigungssensoren sind kalibriert für die typischen Besonderheiten bei Zweirädern. Ferner sind Tiefpass-Filter installiert, um Eigenvibrationen des Fahrzeuges zuverlässig sowohl aus der Detektion, als auch der Darstellung der Beschleunigungswerte auszublenden.

 

Kann ich die Aufzeichnungen selbst ansehen?

Ja, mittels Auswertung des Materials am Notebook oder PC. Wir liefern die Software kostenlos mit. Unfallkamera hilft, Streitigkeiten zu vermeiden! Es ist sinnvoll, die Aufzeichnungsergebnisse mit einem Rechtsanwalt, der Versicherung oder einem Sachverständigen zu besprechen, bevor ein Rechtsprozess ausgelöst wird. Sie sind nicht verpflichtet, das Beweismittel "Speicherkarte" aus der Hand zu geben.

 

Was ist, wenn die Aufzeichnungen ein eigenes Verschulden beweisen könnten?

Das Beweismittel "Speicherkarte" darf nur mit Ihrer Zustimmung verwendet werden. Besprechen Sie im Zweifelsfall nach einem Schadensereignis mit einem Rechtsanwalt, ob dies Verwendung finden soll. Wenn Sie jedoch feststellen, dass die Aufzeichnungen absolut sicher Ihre Schuld beweisen, behalten Sie einfach die Speicherkarte im Gewahrsam und / oder löschen Sie die belastenden Aufzeichnungen. Sie handeln völlig legal.

 

Kann das Beweismaterial der Unfallkamera gegen mich verwendet werden?

Grundsätzlich ja, aber nur, wenn Sie als Nutzer die Aufzeichnungen als Beweis vorlegen und der Verwendung zustimmen.

 

Was ist, wenn nach einem Unfall das Beweismaterial von Dritten, wie z.B. Polizei sichergestellt wird?

Als Nutzer haben Sie rechtmäßig Anspruch auf Herausgabe des Materials. Sie können gegebenenfalls ein Verwertungsverbot aussprechen, welches unbedingt vom Richter und Staatsanwalt beachtet werden muss.
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit diesen Fragen unser » Rechtsgutachten .

 

Sind die Aufzeichnungen gerichtlich verwertbar?

Gutachten bestätigen die Gerichtsverwertbarkeit, praktische Erfahrungen im Wege diverser, uns vorliegender Urteile auch. Das auf der Speicherkarte festgehaltene Bildmaterial und die grafischen Aufzeichnungen sind als Beweis geeignet.

 

In einem Streitfall habe ich den Gegner und drei seiner Zeugen gegen mich als Alleinfahrer. Kann Unfallkamera mich gegebenenfalls dennoch entlasten?

Eindeutig ja. Sofern die Bild- und Datenaufzeichnungen mit Ihren eigenen Bekundungen in Einklang stehen, wird das Gericht gegnerische Einlassungen, die nicht mit dem Material in Einklang stehen, als unglaubwürdig verwerfen. Bitte beachten Sie hierzu unser » Rechtsgutachten .

 

Mit der Unfallkamera mache ich ständig Bilder, die im ereignisbedingten Aufnahmemodus zwar immer wieder sofort gelöscht werden, aber im Ereignisfall dennoch dauerhaft gespeichert werden. Was ist, wenn ein Außenstehender, der anlässlich eines Ereignisses von der Kamera erfasst wird, auf die Wahrung seiner Privatsphäre besteht und die Herausgabe oderVernichtung des Materials verlangt?

Unfallkamera erlaubt aufgrund seiner maximal 30-sekündigen Aufzeichnungsdauer technisch nicht die Erstellung von Personendaten und Profilen. Ferner erfolgt die dauerhafte Speicherung von Sequenzen ausschließlich ereignisbedingt. Hier erfolgt dann eine sogenannte Pflichten- und Güterabwägung zwischen dem privaten Interesse des Einzelnen, seine Privatsphäre zu schützen, und dem öffentlichen Interesse, einen Tathergang aufzuklären. Das öffentliche Interesse überwiegt grundsätzlich immer, sodass datenschutzrechtlich keine Einwände zu rechtfertigen sind. Bitte beachten Sie hierzu auch unser » Rechtsgutachten , sowie die » gutachterliche Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Datenschutz .

Ich bin Fahrzeugflottenbetreiber und möchte meine Fahrzeuge mit einem System ausstatten, welches sowohl den Bereich außerhalb des Fahrzeuges, als auch den Fahrer selbst überwacht. Welche Bestimmungen habe ich zu beachten, um dies legal tun zu dürfen?

In der vorgenannten Konstellation reicht es aus, wenn die Fahrer der Fahrzeuge von der Existenz eines solchen Systems informiert sind und ihr Einverständnis dazu geben. Dazu reicht die Unterschrift auf einem kurzen Formblatt, welches der Fuhrparkmanager der Fahrzeugakte beilegt. Ferner darf bei gewerblichen Anwendungen die Unfallkamera nur im Modus ereignisbedingte Aufzeichnung arbeiten.

 

Lassen sich Aufzeichnungen der Unfallkamera fälschen?

Die Aufzeichnung erfolgt bei allen Geräten für den gewerblichen Anwender in einem manipulationssicheren Format nach dem aktuellen Stand der Technik. Einige Geräte für den privaten Anwender weisen ebenfalls eine geschützte Datenhaltung auf. Bitte fragen sie bei uns an.

 

Zeichnet die Unfallkamera auch die Geschwindigkeit auf?

Einige unserer Modelle für den gewerblichen Bereich ermöglichen optional den Anschluss an das Tachosignal Ihres Geschwindigkeitsmessers. Wir haben jedoch auch Geräte mit einem GPS-Empfänger, der im Sekundentakt die Geschwindigkeit erfasst. Dort ist dies in der Regel nicht notwendig.

 

Was ist mit der Geschwindigkeitserfassung, wenn ich ein Gerät ohne GPS habe oder das GPS-Signal gerade nicht da ist?

Unsere Unfallkameras machen zeitäquidistante Bilder, das bedeutet, dass pro Zeiteinheit immer eine konstante Anzahl von Einzelbildern aufgenommen wird. Wenn Geschwindigkeit ein Faktor ist, der für die Aufklärung eines Ereignisses relevant ist, kann gegebenenfalls ein Sachverständiger sich an den Ereignisort begeben. Dort wird er Entfernungsmessungen zwischen Punkten vornehmen, die von der Kamera erfasst wurden und innerhalb einer bestimmten Zeit am Bildrand vorbeistreichen. Auf diese Art und Weise kann der Sachverständige über Weg/Zeit - Berechnungen die Geschwindigkeit mit einer noch höheren Präzision bestimmen, als dies durch den fahrzeugeigenen Tacho möglich ist.

 

Mein Gegner ist viel zu schnell gefahren. Nur aufgrund seiner überhöhten Geschwindigkeit kam es zum Unfall. Kann Unfallkamera das beweisen?

Eindeutig ja. Die gleichen Gesetzmäßigkeiten, die im vorgenannten Fall aufgezeigt wurden, finden auch hier Anwendung. Aufgrund der zeitäquidistanten Bildaufzeichnung kann gegebenenfalls ein Sachverständiger durch Messungen vor Ort mit einer Fehlerquote von weniger als 1% feststellen, wie schnell der Gegner gefahren ist.

 

Ist es sinnvoll, ein Gerät mit Tonaufzeichnung zu kaufen?

Wir raten bei Geräten für den Privatanwender ausdrücklich davon ab. Obgleich unsere ausgesuchten Fallbeispiele oftmals eine Tonaufnahme aufweisen, können wir dies aufgrund aktueller Ereignisse nicht positiv beurteilen. Jemand, der einen Unfall oder Nötigungstatbestand erleidet, wird dadurch psychisch belastet. Dies führt oft zu unkontrollierten Äußerungen, die inhaltlich einen Beleidigungstatbestand erfüllen können. Kommt es zu einer gerichtlichen Auswertung des Materials, so kann dem Unfallkamera-Nutzer aufgrund der Tonaufzeichnung aggressives Verhalten unterstellt werden, obgleich das Bildmaterial seine Unschuld beweist. Die Möglichkeit, eine Teilschuld zu erhalten, steigt, wenn diese oder weitere subjektive Faktoren in die Rekonstruktion mit eingehen. Im gewerblichen Bereich greifen strenge datenschutzrechtliche Bestimmungen. Bitte lassen sie sich diesbezüglich von uns beraten.

 

Wie setzt sich der vergleichsweise hohe Preis bei den gewerblichen Geräten zusammen? Einfache Dashcams sind doch schon für unter 50 Euro zu haben.

Im alltäglichen KFZ-Betrieb treten Betriebsbedingungen auf, die mit denen einer Digicam nicht vergleichbar sind. So sind Luftfeuchtigkeitswerte zwischen 2% und 99%, sowie hohe Schockfestigkeitswerte abzudecken. Ferner sind im Fahrzeug Temperaturen zwischen -30°C und +90°C vorzufinden. Um eine korrekte Funktion zu gewährleisten, mussten daher sehr hochwertige Bauteile eingesetzt werden, die teilweise sogar Luftfahrtspezifikation erfüllen und deshalb kostenintensiv eingekauft werden müssen. Geräte für gewerbliche Anwender unterliegen ferner hinsichtlich Funktionalität und Datenhaltung verschärften datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Unsere Geräte für den Gewerbebereich sind 100% legal in Besitz und Anwendung.

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