Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden stehen Fahrzeugführer grundsätzlich erstmal mit einer Teil-Schuld da. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ist vorprogrammiert. Um von diesem Vorwurf freigesprochen zu werden ist es hilfreich zusätzliche Beweise erbringen zu können.
Tödlicher Motorradcrash
Situation:
Real aus dem normalen Straßenverkehr, nicht nachgestellt. Material wurde uns von einem unserer Kunden zur Verfügung gestellt.
Gerät:
EAS-Unfallkamera BX1000 GPS, Gerätegeneration 2.0
Ort:
Nichteuropäisches Ausland
Äußere Umstände:
02.05 nachts an einem Tag im September, Fahrbahn trocken, Innenstadt, geringer Verkehr, Fahrer alleine im Fahrzeug, Geschwindigkeit variabel zwischen 0 und 30km/h, permanente Aufzeichnung.
Fahrzeuge:
Unbekanntes asiatisches Fabrikat, Motorrad unbekanntes Fabrikat
Besonderheiten:
Das Ereignis verlief für den Motorradfahrer tödlich. Der Fahrer des PKW war gehalten, sich vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung zu entlasten.
Im vorliegenden Fall hat der Nutzer der Unfallkamera mittels entsprechenden Mausklicks in der mitgelieferten Software das Video als .avi Datei exportiert und an uns geschickt. Deshalb sind die Funktionen des Viewers nicht mehr sichtbar. Gleichwohl werden jedoch am unteren Rand Daten eingeblendet. Art und Umfang der Daten kann durch entsprechende Klicks in der Exportfunktion vom Nutzer selbst bestimmt werden.
Geschehnisablauf:
Der Führer des PKW beabsichtigt, nach dem Rechtsabbiegen die linke Abbiegespur zu befahren. Dazu ordnet er sich links ein und fährt genau an der durchgezogenen doppelten Linie entlang. Als die Fahrbahn sich auf die linke Abbiegespur erweitert, behält der Führer des PKW sein Fahrt an der weißen Linie bei, weil er davon ausgeht, dass aufgrund der Markierungen kein Verkehr von hinten kommen kann. Der Motorradfahrer, welcher zum zwecke des Überholens bereits vorher über die durchgezogene doppelte Markierung auf die Seite des Gegenverkehrs gefahren sein muss, rechnet nicht damit, dass der PKW an der Markierung entlang auf die Abbiegespur wechselt und stößt beim Passieren mit stark überhöhter Geschwindigkeit an. Der Motorradfahrer erliegt seinen Verletzungen im Krankenhaus.
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Tödlicher Unfall mit Fußgänger
Situation:
Real aus dem normalen Straßenverkehr, nicht nachgestellt. Material wurde uns von einem unserer Kunden zur Verfügung gestellt.
Gerät:
EAS-Unfallkamera BX1000 GPS, Gerätegeneration 2.0
Ort:
Nicht bekannt
Äußere Umstände:
14.00 an einem Tag im Oktober, Fahrbahn trocken, Schnellstraße mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60km/h in der Innenstadt, mäßiger Verkehr, Fahrer alleine im Fahrzeug, Geschwindigkeit rund 60km/h beim Anprall
Fahrzeuge:
Unbekannt
Besonderheiten:
Aufgrund der Halterhaftung nach §7 StVG und der Betriebsgefahr des Fahrzeuges ist bei dem Sachverhalt KFZ gegen Fußgänger zunächst grundsätzlich der Fahrzeughalter zum Schadensersatz verpflichtet. Die einzige Möglichkeit ist das Erbringen eines Unabwendbarkeitsbeweises. Es soll durch das Video aufgezeigt werden, dass das Ereignis für den Fahrer des Fahrzeuges unabwendbar war.
Im vorliegenden Fall hat der Nutzer der Unfallkamera mittels entsprechenden Mausklicks in der mitgelieferten Software das Video als .avi Datei exportiert und an uns geschickt. Deshalb sind die Funktionen des Viewers nicht mehr sichtbar. Gleichwohl werden jedoch am unteren Rand Daten eingeblendet. Art und Umfang der Daten kann durch entsprechende Klicks in der Exportfunktion vom Nutzer selbst bestimmt werden.
Geschehnisablauf:
Fahrzeug fährt mit auf dieser Schnellstraße zulässiger Geschwindigkeit an einer stehenden Fahrzeugkolonne vorbei. Der Fußgänger, der im Laufschritt die Straße überquert, wird erst rund eine Sekunde vor dem Aufprall für den Fahrer sichtbar. Der Fahrer hat keine Chance, sein Fahrzeug rechtzeitig anzuhalten und verletzt durch den Anprall den Fußgänger tödlich.
Nachspiel:
Sowohl die strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Tötung als auch die Zivilklage wegen Schadensersatzes konnten durch Einsatz des Beweismittels vom Fahrer des Fahrzeuges abgewiesen werden.