Ihr gerichtsverwertbarer Beweis
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Im Mai 2018 wurden Unfallkameras höchstrichterlich als gerichtsverwertbar erklärt! Weitere Infos finden Sie hier.
Der elektronische Zeuge
Sicher haben Sie schon mal etwas von einer "Black-Box" in Flugzeugen gehört. Deren Aufgabe ist es, im Notfall ereignisrelevante Daten aufzuzeichnen, um später eine Rekonstruktion des Unfallherganges zu ermöglichen. Das Ergebnis der Übertragung dieser Idee von der Luftfahrt auf den Straßenverkehr wird als "Digitaler-Video-Ereignisdatenschreiber" oder auch als Unfallkamera (engl. "Dashcam") bezeichnet.
Die EAS-Unfallkamera zeichnet Verkehrssituationen und deren Begleitumstände auf. Sämtliche relevanten Informationen werden lückenlos und gegebenenfalls auch manipulationssicher in Bildern und Zahlen auf einem Chip gespeichert. Die Auswertung in Einzelbildern, Videofilm oder Datendiagramm erfolgt kinderleicht über einen PC.
EAS-Unfallkamera kann vermeiden:
- Ungerechte Verurteilung mangels Zeugen oder wegen falscher Zeugenaussagen
- Ungerechtfertigte Teilschuldauflage, Fahrverbote oder Punkteinträge
- Kosten für Parkschäden mit Fahrerflucht
- Zeitintensive Gerichtsverfahren, hohe Rechtsanwalts- und Gutachterkosten
- Unberechtigte Höherstufung Ihrer Versicherungsprämie
- Existenzbedrohliche Finanzausfälle aufgrund körperlicher Unfallspätfolgen
- Akute Beweisnot bei Nötigung, Bedrohung und Versicherungsbetrug