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Vorteile für gewerbliche Personenbeförderung

  • Amortisationszeit für den Taxi-Unternehmer liegt nachweisbar bei unter einem Jahr
  • Senkung der Unfallzahl durch präventive Wirkung der EAS-Unfallkamera bei Fahrzeugflotten
  • Regressnahme beim Verursacher in Fällen von Vorsatzschäden oder Unfallflucht
  • Regressnahme beim Verursacher auch nach Bagatell- oder Parkschäden
  • Einsparung von Versicherungsbeiträgen durch Erhalt des Schadensfreiheitsrabattes
  • Reduzierung von Fahrzeugausfallzeiten durch beschleunigte Schadensregulierung
  • Vermeidung von Anwalts-, Prozess-, und Gutachterkosten

Die EAS-Unfallkamera für Taxi-Unternehmen

Speziell in Ballungsgebieten mit einer großen Anzahl vergebener Taxi-Konzessionen ist der Betrieb von Taxen ein sehr zeitintensives Gewerbe. Innerhalb Berlins sind zum Beispiel etwa 6.800 Taxen konzessioniert, wobei rund 80% auf klassische PKW und 20% auf sogenannte Großraumfahrzeuge, wie Minivans der Art eines VW-Busses entfallen. Die Wartezeiten an den Haltestellen betragen oft mehr als eine Stunde, die Fahrzeiten und die dabei zurückgelegte Strecke stehen nur selten in wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zu den Vorhaltekosten für das Fahrzeug und dem erzielten Ertrag. Befragungen bei den Taxi-Innungen sämtlicher Bundesländer haben ergeben, dass mit Ausnahme der Taxianzahl, welche je nach betrachtetem Bundesland variiert, die vorgenannte Situation auf alle Ballungsgebiete der Bundesrepublik Deutschland zutrifft.

Der unfallbedingte Ausfall eines Fahrzeuges kann für den Kleinunternehmer oder Selbstfahrer bereits den geschäftlichen Ruin bedeuten, denn die festen Kosten laufen weiter. Bei größeren Unternehmen wird die in diesem Gewerbe ohnehin schon bescheidene Umsatzrendite erheblich reduziert.

EAS-Unfallkamera hilft auch hier dem Unternehmer, die Ursachen für das Ereignis zu dokumentieren und ohne langwierige Ermittlungen zur Sach-und Rechtslage eine fast umgehende Entschädigungszahlung vom Versicherer zu erhalten. Der Geschäftsbetrieb kann bei den nicht vollkaskoversicherten Unternehmern, deren finanzielle Rücklagen eine Vorfinanzierung der Reparaturkosten nicht zulassen, in wesentlich kürzerer Zeit wiederaufgenommen werden. Bei Fremdverschulden besteht keine Notwendigkeit, dass die eigene Vollkaskoversicherung - sofern vorhanden - in Vorleistung geht. Der wertvolle Schadensfreiheitsrabatt bleibt erhalten.

Für den Taxiunternehmer ist freilich nicht nur das Aufzeichnen des Verkehrsgeschehens von Interesse, sondern auch die persönliche Sicherheit. Neben dem Raubüberfall sind Nötigung, Unterschlagung, und Bedrohung durchaus häufig auftretende Vorfälle. Die Taxi-Ausführung des Produktes hat für die rückwärtige Kamera ein Weitwinkelobjektiv, so dass zusätzlich zum rückwärtigen Verkehr auch eine Aufzeichnung von eventuellen, strafbaren Handlungen der Fahrgäste erfolgen kann. Hierzu dient ein manuell bedienbarer Schalter, der ein Sichern des Arbeitsspeicherinhaltes auslöst.

Da ohne diese Notfallauslösung die Bilddaten nach 30 Sekunden immer wieder gelöscht werden, handelt es sich um keine Innenraumüberwachung, die datenschutzrechtlich bedenklich wäre.

Die EAS-Unfallkamera für Bus-Unternehmen

Ein Unternehmen, welches gewerblich regelmäßig Personen in großer Zahl befördert, trägt eine sehr große Verantwortung, denn es muss die Fahrgäste sicher und unversehrt an das gewünschte Ziel bringen.

Plötzliche Ausweich- oder Bremsmanöver, zu denen der Busfahrer durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer gezwungen wird, können schon ohne Fahrzeugberührungen zu erheblichen Verletzungen der Fahrgäste führen, da keine Anschnallpflicht für diese besteht.

Hier ist insbesondere nicht nur die Zivilklage des geschädigten Fahrgastes an der Tagesordnung, sondern der Leumund und der Führerschein des Busfahrers steht auf dem Spiel, da mit einem solchen Ereignis grundsätzlich eine Anzeige wegen Körperverletzung oder gegebenenfalls wegen eines Tötungsdeliktes einhergeht.

EAS-Unfallkamera ist im Gegensatz zu allen anderen Fahrdatenschreibern in der Lage, die Gründe für das Fahrverhalten zu dokumentieren und gegenüber Anspruchstellern den Entlastungsbeweis anzutreten. Nur EAS-Unfallkamera ermöglicht es, den wahren Verursacher zu überführen, damit dieser zur Rechenschaft gezogen werden kann.

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